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Fragen und Antworten zur dezentralen Entsorgung ab 01.01.2012
Frage: Was ändert sich ab 01.01.2012?
Antwort NWA: Für 8 Ortsteile wird zukünftig ein anderes Fuhrunternehmen als bisher zuständig sein. Näheres entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung. (hier Link zur öffentlichen Bekanntmachung)
Frage: Ich hatte bisher einen Entsorgungsturnus mit dem bisherigen Fuhrunternehmen vereinbart. Übernimmt diesen Turnus automatisch das neue Fuhrunternehmen?
Antwort NWA: Nein, hierbei handelt es sich um eine individuelle Absprache zwischen dem Fuhrunternehmen und Ihnen, die nicht automatisch auf das neue Fuhrunternehmen übertragen werden kann. Sie können sich aber an das neue Fuhrunternehmen per Telefon, Fax oder Mail wenden, um mit diesem gleichfalls einen Turnus zu vereinbaren. Für Wochenendbewohner besteht hierfür kein Zeitdruck, weil deren nächste Entsorgung voraussichtlich erst im Frühjahr 2012 oder später erfolgt.
Frage: In dem mir Anfang Dezember 2011 zugesandten Informationsschreiben ist von einem „Dauerauftrag“ die Rede. Ist hiermit die dem NWA erteilte Einzugsermächtigung gemeint?
Antwort NWA: Nein, natürlich nicht. Hinsichtlich der Abrechnung durch den NWA ändert sich gar nichts, auch nicht die ggf. erteilten Einzugsermächtigungen gegenüber dem NWA. Unter „Dauerauftrag“ war hier nur der vom Bürger gegenüber dem Fuhrunternehmen ggf. erteilte Dauerentsorgungsauftrag zu verstehen, wodurch sich das Fuhrunternehmen bereit erklärt, die Entsorgung in einem bestimmten Turnus durchzuführen. Dieser wird wie bereits geschildert, nicht automatisch vom neuen Fuhrunternehmen übernommen.
Frage: Ändert sich auf Grund der durchgeführten Ausschreibung ab 01.01.2012 die Mengengebühr?
Antwort NWA: Ja und Nein! Erfreulich ist, dass sich in 2012 die Mengengebühr für ca. 5.500 Mobilentsorgungskunden mit abflusslosen Sammelgruben nicht ändern wird. Hier beträgt die Mengengebühr nach wie vor 5,60 €/m³. Gebührenpflichtige mit Kleinkläranlagen müssen ab 01.01.2012 pro m³ 1,00 € mehr also dann 23,50 €/m³ Klärschlamm entrichten. Im gesamten Verbandsgebiet gibt es ca. 100 Kleinkläranlagen, bei denen jedoch zumeist nicht jedes Jahr Klärschlamm anfällt. Ohnehin ist die anfallende Klärschlammmenge sehr gering, so dass sich die zusätzliche Belastung in Grenzen halten wird. Geringfügige Änderungen wird es auch bei den Kostenerstattungen für optionale Leistungen der dezentralen Entsorgung geben.
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